Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal/Siegen

Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unser Beratungsspektrum umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Recht zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Da im Arbeitsrecht ständig neue Gesetze erlassen oder bestehende geändert werden, verlangt die Rechtsberatung auf diesem Gebiet eine hohe fachliche Kompetenz, welche nur durch langjährige Praxiserfahrung sowie ständige Fortbildung gewährleistet werden kann.

Rechtsanwalt und Notar Gatermann und Rechtsanwalt und Notar Jüngst - beide Fachanwalt für Arbeitsrecht - stehen für Besprechungstermine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.

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Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Rechtsgebiete

Aspekte des Arbeitsrechts

Rechtsanwalt Jan Gatermann und Patrick Jüngst sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen arbeits­rechtlichen Fragen. Schwer­punkte der Beratung bilden dabei unter anderem die Themen fristlose Kündigung, verhaltens­bedingte, personen­bedingte und betriebs­bedingte Kündigung, Abmahnung, Aufhebungs­vertrag, Abfindung, Zeugnis und Mobbing.

Betriebs­räte und Arbeit­geber beraten wir beispiels­weise im Zu­sammen­hang mit Betriebs­vereinbarungen und personellen Maßnahmen.

Prüfen und Gestalten von Arbeitsverträgen

Die Regeln des Arbeitsverhältnisses sind dem Gesetz, den möglicherweise einschlägigen Tarifverträgen, aber insbesondere dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. Zur Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten ist also der Inhalt des Arbeitsvertrages von besonderer Bedeutung. Einmal schriftlich geschlossen, sind einseitige Änderungen des Arbeitsverhältnisses nachträglich nicht mehr möglich. Rechtsanwalt, Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, prüft oder erstellt daher gerne ihren Arbeitsvertrag, damit ungünstige und kostspielige Formulierungen erkannt werden und das Arbeitsverhältnis reibungslos verlaufen kann.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Auch das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedeutet nicht, dass dieses bis zum Renteneintritt bestehen bleibt. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer führt meist unproblematisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist jedoch für den Arbeitgeber mit erheblichen Risiken verbunden, wenn dieser gegen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes oder andere einschlägige Vorschriften verstößt. Dies kann zur Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit der Kündigung führen, so dass der Arbeitsvertrag über die Kündigungsfrist hinaus fort besteht und auch die Vergütungspflicht nicht entfällt. Lassen Sie sich daher von Rechtsanwalt Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vor oder nach Erhalt oder Ausspruch einer Kündigung beraten oder im Kündigungsschutzprozess vertreten. Die Zeit drängt, da eine Kündigungsschutzklage nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Der Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung ist für Arbeitgeber nur möglich, wenn diese die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Kündigungsgrund aussprechen. Dies erfordert sofortiges Handeln und vorherige fachkundige Beratung. Hierfür steht Rechtsanwalt, Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Arbeitsverhältnisse können auch durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Hierbei handelt es sich um eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schriftlich abgeschlossen werden muss. Hierin liegt regelmäßig ein großes Risiko für Arbeitnehmer, eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit „zu kassieren“. Lassen Sie sich daher vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages von Rechtsanwalt Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten.

 

Anspruch auf eine Abfindung?

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Arbeitnehmern ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Hierbei handelt es sich keinesfalls um einen Automatismus. Im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens besteht jedoch die Möglichkeit, Abfindungen des Arbeitgebers auszuhandeln, deren Höhe sich am Prozessrisiko des Arbeitgebers, das Kündigungsschutzverfahren zu verlieren, orientiert. Im Falle einer vom Arbeitnehmer gewonnenen Kündigungsschutzklage besteht das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen unverändert fort. Da während des Kündigungsschutzprozesses oftmals die Kündigungsfrist abläuft, müsste der Arbeitgeber im Falle eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses, oftmals bereits mehrere Monate Annahmeverzugslohn an den Arbeitnehmer zahlen, da nach Ablauf der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht mehr besteht. Andererseits besteht nach Erhalt einer Kündigung bei den Arbeitnehmern meist ebenfalls kein gesteigertes Interesse, das Arbeitsverhältnis länger als notwendig fortzusetzen. Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung ist also für beide Parteien des Arbeitsvertrages eine Chance, Risiken zu minimieren und neu zu starten. Abfindungszahlungen können auch für den Fall des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages vereinbart werden. Rechtsanwalt Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät sie gerne und übernimmt selbstverständlich auch die Verhandlungsführung.

Abmahnung

Begehen Arbeitnehmer Verstöße gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen, resultiert daraus nicht automatisch die Berechtigung des Arbeitgebers, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. In der Regel muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen und sich vertragsgerecht zu verhalten. Dazu steht dem Arbeitgeber das Mittel der Abmahnung zur Verfügung. Eine solche Abmahnung ist aber nur wirksam, wenn sie ein konkretes Fehlverhalten benennt und beanstandet. Weiter muss eine wirksame Abmahnung den Hinweis des Arbeitgebers enthalten, dieses Verhalten nicht weiter zu tolerieren und dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit der (möglicherweise außerordentlichen und fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen hat. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, arbeitsgerichtlich gegen Abmahnungen vorzugehen. Lassen Sie sich hierzu kompetent durch Rechtsanwalt, Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten.

Abmahnung

Begehen Arbeitnehmer Verstöße gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen, resultiert daraus nicht automatisch die Berechtigung des Arbeitgebers, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. In der Regel muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen und sich vertragsgerecht zu verhalten. Dazu steht dem Arbeitgeber das Mittel der Abmahnung zur Verfügung. Eine solche Abmahnung ist aber nur wirksam, wenn sie ein konkretes Fehlverhalten benennt und beanstandet. Weiter muss eine wirksame Abmahnung den Hinweis des Arbeitgebers enthalten, dieses Verhalten nicht weiter zu tolerieren und dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit der (möglicherweise außerordentlichen und fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen hat. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, arbeitsgerichtlich gegen Abmahnungen vorzugehen. Lassen Sie sich hierzu kompetent durch Rechtsanwalt, Patrick Jüngst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten.

Das Recht der GmbH Geschäftsführer

Die Beratung und Vertretung von Geschäfts­führern und GmbH-Gesellschaftern bei der Gestaltung von Anstellungs­verträgen, der Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungs­vertrages und alle weiteren rechtlichen Fragen rund um den GmbH-Geschäfts­führer bilden einen Schwer­punkt unserer Tätigkeit.

Rechtsanwalt Jüngst stehen für Besprechungs­termine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung.

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere fünf Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 110 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.